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Tourismus Mythen

Die Vertreibung aus dem Urlaubsparadies

03/12/2025
8 Mins read
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Teil 29 der Serie   Text: Dr. H. Jürgen Kagelmann und Dr. Walter Kiefl

Immer wieder aufs Tapet gebracht werden Stereotypen und Mythen, die über Jahre und Jahrzehnte in der Tourismusbranche verbreitet werden, ohne dass sich jemand wirklich die Mühe macht, objektiv nachzuforschen, wie denn nun die Wirklichkeit aussieht. In dieser Ausgabe gehen die Münchner Tourismus- und Sozialwissenschaftler Dr. H. Jürgen Kagelmann und Dr. Walter Kiefl der Frage auf den Grund, ob Urlaub heutzutage wirklich noch paradiesische Freiheit bedeutet.

Mythos: Urlaub ist paradiesische Freiheit.

Urlaub bedeutet für viele die Befreiung von Zwängen, Einschränkungen, Konventionen und Vorschriften des Alltags. Wenigstens für ein paar Tage oder Wochen alles hinter sich lassen und tun können, was einem gerade in den Sinn kommt, sich anders zu erleben als sonst, neuen Aktivitäten nachzugehen, neue Rollen auszuprobieren und die Chance, sich partiell als jemand anderer darzustellen sind starke Verlockungen. Dass das oft nur eine Illusion bleibt und manche bequeme Gewohnheiten neuen Zwängen weichen (müssen), etwa im Speisesaal eines hochpreisigen Hotels die Abendmahlzeiten in gediegener, aber unbequemer Kleidung einzunehmen und sich mit eventuell nicht so sympathischen Tischgenossen in „gehobener“ oder banaler Konversation zu üben.

Dessen ungeachtet bleibt oft die Erwartung eines – wenn auch zeitlich befristeten – relativ freien, selbstbestimmten und paradiesischen Daseins. Allerdings beinhaltet bereits die Idee des Paradieses eine Einschränkung. Angeblich gab es dort für die ersten Menschen nur eine, aber dafür sehr strenge und absolute Vorschrift, nämlich die Frucht eines bestimmten Baumes nicht zu essen. Die Sehnsucht nach dem Paradies ist dem modernen Menschen geblieben – und auch die Chance, sich für etwas, das ihm von der Werbung als Ferienparadies angeboten wird, zu entscheiden und dort zu verweilen, sofern er heutzutage in der Lage ist, dafür einen entsprechenden Betrag zu entrichten. 

| Die Faszination von Freiheit | 

Das Schlüsselwort heißt „Freiheit“ – aus soziologischer Sicht die Aufhebung von Normen und Regeln, Dieses Versprechen von (paradiesischer) „Freiheit“ hat lange einen großen Teil der Faszination des Konzepts „Urlaub“ ausgemacht und wirkt – zum Vorteil der Branche – auch heute noch fort. Zumindest latent …

Soweit die Theorie. Die Realität aber sieht anders aus, Es scheint, dass in den 2020er-Jahren die Anzahl der Einschränkungen und Verbote an vielen Destinationen deutlich zugenommen hat. Manches davon scheint durchaus vernünftig, wenn beispielsweise für die Kreidefelsen von Etretat in der Normandie (jährlich rund eineinhalb Millionen Besucher) Zugangsverbote erlassen werden, um Felsabbrüche und tödliche Unfälle zu verhindern, wenn Strände gesperrt werden, weil dort Meeresschildkröten ihre Eier ablegen oder wenn in besonders beliebten Städten (etwa in Rom) gegen das gedankenlose Anbringen sogenannter Liebesschlösser auf Brücken vorgegangen wird. Auffällig aber sind die hohen, überzogenen Geldbußen. Sie sollen offenbar sowohl unerwünschtes Verhalten von vorneherein abschrecken als auch den Gemeindesäckel anreichern.

Als eine wesentliche Ursache für zunehmende Einschränkungen gilt die touristische Überbelastung (Overtourism) besonderer Urlaubsziele. Davon sind nicht nur bestimmte Orte wie Venedig, Rom, Hallstatt, Dubrovnik oder Barcelona betroffen, sondern auch Strände, die unter den negativen Folgen ihrer Beliebtheit – Vermüllung, Umweltschäden und Sandschwund – leiden. Dazu einige Beispiele: Für die vier als besonders schön geltenden Strände der Gemeinde Baunei im Osten Sardiniens wurden Besucherobergrenzen festgelegt. Seit 2025 dürfen sich täglich nur 1550 Menschen dort aufhalten. Mitgebrachte Gummiboote kosten einen Euro pro Tag und für einen dieser Strände muss „Eintritt“ bezahlt werden. Eine Platzreservierung muss spätestens 72 Stunden vor dem Wunschtermin erfolgen. Das Betreten des rosaroten Sands von Spiaggia Rosa auf Sardinien wird mit bis zu 500,- Euro bestraft. Wer am gebührenpflichtigen Strand bei Stintino im Norden Siziliens „Sanddiebstahl“ begeht und erwischt wird, muss mit 100,- Euro Geldbuße rechnen. Folgerichtig ist dort auch das Ausbreiten von Handtüchern verboten, weil an ihnen Sand hängen bleibt, der dann (wenn auch unbeabsichtigt) davongetragen wird. 

Besucherobergrenzen und Gebühren gibt es auch für die nur 20 km2 große Insel Lampedusa vor Sizilien, die jährlich von rund 200.000 Touristen heimgesucht wird. Luftmatratzen sind verboten, ebenso lautes Reden und „unnötiges“ Bewegen. Tagesbesucher von Kreuzfahrtschiffen müssen jetzt auf der griechischen Insel Mykonos 10,- Euro Eintritt bezahlen. Vielfach kommen die eingenommenen Beträge Naturschutzmaßnahmen zugute, so zum Beispiel im Nationalpark um Spaniens höchsten Berg, dem Teide auf Teneriffa.

Die Erhebung von zum Teil hohen Touristenabgaben ist auffallend. So werden zum Beispiel in Hotels in Katalonien pro Nacht und Gast zusätzlich zum Übernachtungspreis bis zu 15,- Euro erhoben (die Gemeinden können noch bis zu vier Euro extra verlangen). Die so erzielten Mehreinnahmen sollen für Maßnahmen gegen die Folgen der touristischen Überbelastung verwendet werden. 

| Blaue Lagune nur nach digitaler Anmeldung | 

Dass solche Gebühren (auch für ganz Länder, zum Beispiel die generelle „Klimaabgabe“ für Griechenland) mitunter nur online bezahlt werden können, stellt für eine weitere, bestimmte Bevölkerungsgruppe eine ausschließende Einschränkung dar. Beispiel Malta: Der Zugang zur berühmten Blauen Lagune wird nicht nur zahlenmäßig, sondern auch durch die Einführung eines digitalen Anmeldesystems beschränkt. Nach Eingabe der notwendigen Daten wird ein QR-Code generiert, der an den Küsten- und Landzugangspunkten vorgezeigt werden muss. Vor Ort erhalten die Besucher ein individuelles Armband, das den Zugang für die gebuchte Zeitspanne ermöglicht. Ein Aufenthalt ohne gültige Buchung ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Mit paradiesischer Freiheit hat das nichts mehr zu tun.

Es ist aber nicht allein die Anzahl der Urlauber, die stört und gegen die Maßnahmen ergriffen werden. Wo sehr viele Menschen – insbesondere solche unterschiedlicher kultureller Prägung – zusammenkommen, nimmt die Wahrscheinlichkeit von Reibungen und Konflikten gewöhnlich zu. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass dem Urlaub vielfach die Funktion einer „Ventilsitte“ zukommt, das heißt, dass er als institutionalisierter Ausweg gesehen wird manche unterdrückte und verdrängte Bedürfnisse auszuleben. Dem wird mehr und mehr ein Riegel vorgeschoben. Wenn es nicht möglich ist, dieses „Ausleben“ auf einen relativ abgeschlossenen Bereich zu konzentrieren, sind Konflikte vorhersehbar.

Den Gewinnen für wenige (entspannender individueller Urlaub) stehen erhebliche Belastungen für viele (stressreicher Alltag) gegenüber, sodass sich bei der ansässigen Bevölkerung wachsender Unmut bemerkbar macht: Antitourismusproteste wie in Rom, Venedig, Barcelona, Amsterdam, Miami oder auf Mallorca haben zwei Gründe: Die Einheimischen sehen sich als Folge der lukrativen Vermietung von Apartments und Wohnungen an Touristen mit Wohnungsnot und steigenden Mieten konfrontiert, und die Lebenshaltungskosten steigen immer weiter. Das führt zu den in den Medien oft fälschlicherweise als „Antitourismus“ bezeichneten Protesten (vor allem in Spanien) und zum Ruf nach regulierenden, das heißt die Freiheit der Urlauber einschränkenden, Maßnahmen.

| O Kohle mio | 

Vielfach kommt der Verdacht auf, dass sich die jeweiligen Gemeinden durch neue Vorschriften und der angedrohten hohen Geldbußen zusätzliche Einnahmen verschaffen wollen – vor allem bei Regelungen, die auf ein gewünschtes beziehungsweise nicht akzeptiertes Aussehen und Verhalten der Gäste abzielen. Konkret handelt es sich dabei um Kleidungsvorschriften und um sogenanntes „gutes Benehmen“ in der Öffentlichkeit. So will man in Portofino (Ligurien) dem Touristenansturm mit Verboten und Bußgeldern entgegenwirken. Es wurden „Warteverbotszonen“ eingerichtet, in welchen Menschen „aus Sicherheitsgründen“ nicht stehen bleiben dürfen. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder bis zur Höhe von 275,- Euro erhoben werden. Wer sich dort außerhalb der Strände mit Badeanzug, Bikini, freien Oberkörper oder barfuß sehen lässt, muss mit Strafen zwischen 25,- und 500,- Euro rechnen. Dasselbe – nur noch viel teurer – gibt es im portugiesischen Badeort Albufeira, wo dafür bis zu 1500,- Euro Bußgeld oder bis zu 120 Tage Haft drohen. Nicht nur spucken und urinieren in der Öffentlichkeit wird dort mit drakonischen Strafen geahndet, sondern auch schon das Trinken – was ansässige Restaurantbetreiber freuen wird. 

| Kein Sex im Wasser | 

In Agaete (Cran Canaria) soll eine neue Verordnung zur Nutzung der Küstenzone helfen, „ungebührliches“ Verhalten von Touristen zu unterbinden und gegebenenfalls zu ahnden. Zu den zahlreichen Einschränkungen gehört auch das Verbot sexueller Handlungen im Wasser, in Badezonen oder in jedem „öffentlich maritim-terrestrischen Bereich“. Wer dagegen verstößt, riskiert sehr hohe Geldbußen.

BAdebekleidung wird nicht überall gern gesehen.

Entsprechendes gilt auch für Dubrovnik, wo neben dem Tragen von Badekleidung außerhalb der Strände auch das Essen in der Nähe von Denkmälern und das Klettern auf die Stadtmauer mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Bekleidungsvorschriften beschränken sich aber nicht auf Strände. Ein unbedeckter männlicher Oberkörper in Rom (und in anderen südlichen Städten) kann sehr teuer werden.

Reglementierungen an Stränden betreffen nicht nur die Badekleidung beziehungsweise den Verzicht darauf. Bei Agaete (Gran Canaria) wurden „im Interesse von Umweltschutz und gegenseitiger Rücksichtnahme“ gleich Dutzende von Vorschriften erlassen, wie das Kochen auf offenem Feuer, das Abspielen lauter Musik, das Reservieren von Liegeplätzen oder – in Anbetracht der häufigen sommerlichen Trinkwasserknappheit – das Befüllen von Wasserkanistern in öffentlichen Toiletten. Während solche Verbote nachvollziehbar sind, erscheinen andere fast irrational, etwa das Verbot, Sonnenschirme aufzustellen. (Verstöße dagegen sollen bis zu 3000,- Euro kosten). Die Vermutung liegt nahe, dass damit in erster Linie die Geschäfte der einheimischen Sonnenschirmvermieter geschützt werden sollen. Ein ähnlicher Hintergrund darf beim Verbot vermutet werden, den Verkauf von Lebensmitteln, Getränken und anderen Waren im öffentlichen Raum und auch an Stränden, besonders durch ambulante Händler, zu verbieten, soweit dafür keine spezielle Genehmigung vorliegt. Auch die Kunden der illegalen Verkäufer machen sich schuldig und können bestraft werden.

Weitere Regelungen betreffen den erschwerten Zugang zu bestimmten, eigentlich für die Allgemeinheit grundsätzlich kostenlosen Attraktionen. Dazu gehört zum Beispiel das Verbot, sich auf den Stufen der Spanischen Treppe in Rom niederzulassen oder die Erhebung von Eintrittsgeldern zur Plaza de Espana in Sevilla. Offensichtlich geht es auch hier vor allem darum, die städtischen Kassen zu füllen. Rigorose Verbote, Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren, sind auffallend unfreundlich, betreffen sie doch auch den banalen Konsum am Strand. Ähnlich verhält es sich bei der Sanktionierung des Rauchens in jeglicher Form. Man sieht, dass die Freiheit (nicht nur) von Touristen immer mehr eingeschränkt wird.

Die bisher hier genannten Regelungen stellen nur eine Auswahl von Freiheitsbeschränkungen dar. Die Absurdität mancher Forderungen wird durch neueste Verbote beim Fliegen in türkischen Maschinen deutlich. Ungeduldige Passagiere, die sich knapp nach der Landung vorzeitig (das heißt vor dem Erreichen der endgültigen Halteposition) abschnallen oder gar aufstehen, um das Gepäckfach zu öffnen, müssen mit einem Bußgeld von 60,- Euro rechnen, wobei das Personal angewiesen ist, derartige Vorkommnisse zu melden. Dabei geht es nicht nur um das Wohl der Passagiere, sondern auch um ein schnelles, störungsfreies Ausladen der Passagiere und ihres Gepäcks, um möglichst wenig Zeit zu vergeuden. Manche US-amerikanische Fluggesellschaften haben zuletzt von sich reden gemacht, weil sie rigoros Passagieren mit „unpassender“ Kleidung (es genügen schon tiefe Ausschnitte oder T-Shirts mit als provokativ empfundenen Beschriftungen) aus der Maschine gewiesen haben.

| Fazit | 

Die zunehmend beklagte touristische Überbelastung hat vielerorts zur Entstehung einer ausufernden Regelungs- und Sanktionierungskultur beigetragen. Während vor 20 oder 30 Jahren aufgrund der damals noch geringeren touristischen Frequentierung und der noch geringeren Sensibilität zum Beispiel für Umweltprobleme das Ausleben des Freiheitsdranges von Besuchern weniger aufgefallen ist und gestört hat, scheint inzwischen eine kritische Schwelle erreicht worden zu sein. Hinzu kommt, dass die mit den Verboten verbundenen oft unverhältnismäßig hohen Geldstrafen für viele Gemeinden eine Verlockung sind, immer mehr zunächst nur auffallende Verhaltensweisen nun als sanktionswürdig anzusehen. Urlauber tun gut daran, sich darauf einzustellen, dass es sich bei der für lange Zeit werbewirksamen Assoziation von Urlaub und „großer Freiheit“ letztlich nur um ein Klischee handelt, sodass wirkliche Freiräume anderswo als gerade in der Fremde gesucht werden sollten.

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